EU greift nach Russland-Wahl durch
Die EU hat nach der russischen Duma-Wahl neue Sanktionen gegen insgesamt zehn Verantwortliche verhängt. Anlass ist laut Mitgliedsstaaten der Ausschluss der Antikriegspartei Jabloko sowie weitere Maßnahmen im Zusammenhang mit ukrainischen Kindern.
Foto: Pavel Kazachkov / Wikimedia Commons, CC BY 2.0
Die EU hat nach der Parlamentswahl in Russland neue Sanktionen beschlossen. Im Mittelpunkt stehen laut Angaben des Rates der Mitgliedsstaaten jene Personen, die am Ausschluss der Antikriegspartei Jabloko von der Duma-Wahl beteiligt gewesen sein sollen. Insgesamt richten sich die Maßnahmen gegen zehn Personen.
Unter den Betroffenen sind demnach unter anderem drei Richter des Obersten Gerichtshofs in Moskau sowie ein Beamter der Generalstaatsanwaltschaft. Nach Darstellung der EU waren alle Sanktionierten an Entscheidungen gegen Jabloko oder gegen führende Vertreter der Partei beteiligt.
Reisesperren und eingefrorene Vermögen
Die jetzt beschlossenen Strafmaßnahmen umfassen die in solchen Fällen üblichen Einschränkungen. Dazu gehören Reisebeschränkungen innerhalb der EU sowie das Einfrieren von Vermögenswerten. Außerdem ist es verboten, den Betroffenen Geld oder andere wirtschaftliche Mittel zur Verfügung zu stellen.
- 10 Personen wegen Vorgängen rund um die Duma-Wahl sanktioniert
- Darunter Richter und ein Beamter der Generalstaatsanwaltschaft
- Maßnahmen: Reisebeschränkungen, Einfrieren von Vermögen, Finanzierungsverbot
Weitere Maßnahmen wegen ukrainischer Kinder
Neben den Schritten im Zusammenhang mit der Duma-Wahl hat die EU am selben Tag noch weitere Sanktionen gegen Russland verhängt. Diese richten sich gegen Verantwortliche für das russische Programm zur Deportation und Zwangsadoption ukrainischer Kinder.
Davon betroffen sind nach Mitteilung der Vertretung der Mitgliedsstaaten zehn Personen und 17 Einrichtungen sowie Organisationen. Die EU setzt damit ihren Sanktionskurs in zwei getrennten Bereichen fort: einmal wegen der Vorgänge rund um die russische Parlamentswahl, und zusätzlich wegen Maßnahmen gegen ukrainische Kinder.
Quelle: ORF






