Ständerat macht EU-Paket scharf
Der Schweizer Ständerat hat nach einer langen Debatte zentrale Weichen beim EU-Vertragspaket gestellt. Beschlossen wurden unter anderem ein Referendum, neue Regeln beim Lohnschutz und Kredite von insgesamt 3,3 Milliarden Franken.
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Nach rund 24 Stunden Debatte hat der Ständerat das EU-Vertragspaket vorerst durchberaten – allerdings noch ohne das Stromabkommen. Ganz durch ist die Sache damit nicht: Als Nächstes ist der Nationalrat am Zug. Trotzdem hat die kleine Kammer bei mehreren heiklen Punkten bereits klare Signale gesetzt.
Referendum und Milliardenbeitrag
Besonders wichtig ist der Entscheid zur Referendumsfrage. Der Ständerat will das Paket Volk und Ständen vorlegen. Dafür wurde das obligatorische Staatsvertragsreferendum in die Vorlage aufgenommen, zusätzlich gab es grünes Licht für eine separate Verfassungsanpassung.
Auch finanziell hat der Rat Farbe bekannt. Für die Jahre 2030 bis 2036 sollen bei einer Annahme des Pakets jährliche Zahlungen an die EU fliessen. Bewilligt wurden drei Kredite – zwei für den Kohäsionsbeitrag und einer für Migration. Insgesamt geht es um 3,3 Milliarden Franken.
Lohnschutz, Zuwanderung und Beihilfen
Beim Lohnschutz blieb der Ständerat auf der Linie von EU, Bundesrat und Sozialpartnern. Die bisherige Kautionspflicht für Firmen, die Arbeitskräfte in die Schweiz entsenden, soll wegfallen. Eine Kaution wäre erst dann möglich, wenn ein Unternehmen bereits einmal gegen seine Pflichten verstossen hat. Zugleich sagte die Kammer Ja zur umstrittenen Massnahme 14, die den Kündigungsschutz für Arbeitnehmende verbessern soll.
In der Zuwanderungsfrage sprach sich der Rat für ein zusätzliches Instrument aus: Ruft der Bundesrat wegen «schwerwiegender wirtschaftlicher oder sozialer Probleme» die Schutzklausel an, soll er eine Lenkungsabgabe verlangen dürfen. Ausserdem sollen EU-Bürgerinnen und EU-Bürger beim Zuzug in die Schweiz einen Strafregisterauszug vorlegen müssen. Beim Daueraufenthaltsrecht ging der Ständerat ebenfalls auf Distanz: Sozialhilfebezüger und arbeitslose Personen sollen diesen neuen Status grundsätzlich nicht beantragen können.
- Referendum für Volk und Stände beschlossen
- 3,3 Milliarden Franken für Kohäsion und Migration gutgeheissen
- Neue Regeln bei Lohnschutz und Zuwanderung unterstützt
- Schweizer Aufsichtsbehörde für Staatsbeihilfen vorgesehen
Bereinigt wurde zudem das neue Gesetz zur Überwachung staatlicher Beihilfen. Geplant ist eine Schweizer Behörde, die Beihilfen kontrolliert, damit der Wettbewerb im Binnenmarkt nicht verzerrt wird. In den Bereichen Landverkehr und Strom müssten Bund, Kantone und Gemeinden neue staatliche Hilfen melden, sobald bestimmte Schwellenwerte überschritten werden.
Quelle: SRF






