Prime-Kunden bekommen Geld zurück
Der Bundesgerichtshof hat eine Amazon-Prime-Preiserhöhung aus dem Jahr 2022 für unwirksam erklärt. Bestimmte Kundinnen und Kunden in Deutschland können nun Geld zurückfordern.
Gute Nachrichten für viele Prime-Nutzer: Der Bundesgerichtshof hat die Preiserhöhung bei Amazon Prime aus dem Jahr 2022 kassiert. Damals stieg der Monatsbeitrag von 7,99 auf 8,99 Euro, auch der Jahrespreis wurde erhöht. Entscheidend: Die Änderung erfolgte ohne ausdrückliche Zustimmung der Kundinnen und Kunden.
BGH sieht Klauseln als unklar an
Auslöser war eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Ihr Vorwurf: Die Vertragsklauseln zur Preisänderung seien nicht transparent genug gewesen. Genau dieser Einschätzung folgte nun der BGH. Nach Auffassung der Richter war nicht klar und verständlich geregelt, welche Rechte Kundinnen und Kunden bei einer Preiserhöhung überhaupt haben.
Damit ist die Folge deutlich: Die damalige Anhebung war rechtswidrig. Betroffen sind jene Prime-Mitglieder, die vor vier Jahren mit der Erhöhung konfrontiert wurden und sie letztlich mitgetragen haben. Wie viel Geld zurückverlangt werden kann, hängt davon ab, ob das Abo monatlich oder jährlich bezahlt wurde.
Diese Wege gibt es jetzt
Nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW bestehen für Betroffene zwei Möglichkeiten, ihre Ansprüche geltend zu machen:
- Sie fordern ihr Geld selbst direkt bei Amazon zurück.
- Sie schließen sich einer Sammelklage an, zu der Verbraucherschützer raten.
Wer individuell vorgehen will, muss allerdings die Verjährung im Blick behalten. Laut Verbraucherzentrale können dabei nur Ansprüche aus den vergangenen drei Jahren direkt geltend gemacht werden. Für viele Prime-Kunden in Deutschland dürfte das Urteil trotzdem ein wichtiges Signal sein: Auch bei großen Digital-Abos sind Preisänderungen nicht einfach ohne klare Regeln durchsetzbar.
Quelle: Tagesschau






