Politik

Anklage gegen mutmaßliche Spionin

14. September 2026
Anklage gegen mutmaßliche Spionin

Die Bundesanwaltschaft hat in Berlin Anklage gegen eine Deutsch-Ukrainerin erhoben. Sie soll für einen Mitarbeiter der russischen Botschaft ein Netzwerk aufgebaut und Informationen zur deutschen Verteidigungspolitik beschafft haben.

Foto: Generalbundesanwaltschaft2.JPG : Voskos derivative work: Sitacuisses / Wikimedia Commons, CC BY 3.0

Die Bundesanwaltschaft hat in Berlin Anklage gegen eine Frau erhoben, die für Russland spioniert haben soll. Nach Angaben der Behörde richtet sich das Verfahren gegen eine Deutsch-Ukrainerin, die seit ihrer Festnahme im Januar 2026 in Untersuchungshaft sitzt. Ihr wird vorgeworfen, für einen Geheimdienstmitarbeiter in der russischen Botschaft tätig gewesen zu sein.

Kontakt zur russischen Botschaft

Nach dem Stand der Ermittlungen soll die Beschuldigte spätestens seit Oktober 2023 mit dem Mann in Verbindung gestanden haben. Die Anklage wirft ihr geheimdienstliche Agententätigkeit vor. Laut Bundesanwaltschaft habe sie den Mitarbeiter der Botschaft über längere Zeit mit Hinweisen zu hochrangigen Veranstaltungen versorgt und ihm den Zugang dazu ermöglicht – teils sogar unter falschem Namen.

Aus Sicht der Ermittler sollte so ein eigenes Netzwerk für nachrichtendienstliche Zwecke entstehen. Außerdem soll die Frau versucht haben, Kontakte aus dem Bundesministerium der Verteidigung und aus der Rüstungsindustrie für diese Ziele zu gewinnen.

Fokus auf Verteidigung und Rüstung

Im Auftrag des mutmaßlichen Geheimdienstmitarbeiters soll sie sich besonders für Informationen zur deutschen Verteidigungspolitik und zur Rüstungsindustrie interessiert haben. Dabei spielte laut Bundesanwaltschaft auch der Kontext des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine eine Rolle.

Jetzt liegt der nächste Schritt beim Staatsschutzsenat des Kammergerichts Berlin. Dort muss entschieden werden, ob die Anklage zugelassen wird und wann ein möglicher Prozess beginnt. Frühere Äußerungen der Frau deuten den Angaben zufolge darauf hin, dass sie aus Überzeugung gehandelt haben könnte.

Quelle: Tagesschau

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