Politik

Richterin stoppt Trumps Wahlplan

28. August 2026
Richterin stoppt Trumps Wahlplan

In den USA hat eine Bundesrichterin verschärfte Briefwahl-Regeln von Präsident Donald Trump vorerst gestoppt. Gut zwei Monate vor den Midterms sieht das Gericht die Vorgaben als wahrscheinlich verfassungswidrig und praktisch nicht rechtzeitig umsetzbar an.

Knapp zwei Monate vor den US-Zwischenwahlen hat eine Bundesrichterin die verschärften Briefwahl-Vorgaben von Donald Trump zunächst ausgebremst. In ihrer einstweiligen Verfügung bezeichnete sie den Erlass als wahrscheinlich verfassungswidrig. Außerdem sei eine Umsetzung mit Blick auf die Midterms am 3. November faktisch kaum noch machbar.

Hintergrund ist vor allem der enge Zeitplan: In ersten Bundesstaaten startet die Briefwahl bereits in der kommenden Woche. Nach Trumps Plänen sollte die US-Post USPS deutlich stärker in die Kontrolle eingebunden werden. So sollten die Bundesstaaten unter anderem das Design ihrer Briefwahl-Umschläge zur Genehmigung vorlegen.

Post sollte zentrale Rolle bekommen

Zusätzlich war vorgesehen, dass Wahlunterlagen nur noch an Bürgerinnen und Bürger ausgeliefert werden, die in einem von den Bundesstaaten übermittelten Wählerverzeichnis stehen. Die wichtigsten Punkte der geplanten Regeln:

Republikaner verteidigen die Maßnahmen mit dem Verweis auf angeblichen Wahlbetrug. Kritiker sehen dagegen den Versuch, die Stimmabgabe per Post zu erschweren. Das ist politisch besonders brisant, weil demokratische Wähler häufiger per Brief abstimmen als republikanische.

Brisante Lage vor den Midterms

Bei der Wahl Anfang November werden rund ein Drittel des Senats und das gesamte Repräsentantenhaus neu bestimmt. Weil die Republikaner in beiden Kammern nur knapp vorne liegen, kann praktisch jedes Mandat entscheidend sein. Verlieren sie ihre Mehrheit in einer oder sogar beiden Kammern, würde es für Trump deutlich schwerer, seine Vorhaben im Kongress durchzubringen. Die zuständige Richterin Indira Talwani hatte die Pläne schon einmal gestoppt, ehe der Oberste Gerichtshof ihre Anordnung erst am Montag aufgehoben hatte.

Quelle: ORF

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