Kraftwerk-Beat darf gesampelt werden
Im Streit um eine zweisekündige Sequenz aus einem Kraftwerk-Song hat der Bundesgerichtshof entschieden: Die Nutzung durch Moses Pelham in einem Hip-Hop-Titel von 1997 war zulässig. Der Fall beschäftigt die Gerichte seit 27 Jahren.
Foto: SafeForWork / Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0
Im seit Jahrzehnten laufenden Streit um einen winzigen Ausschnitt aus einem Kraftwerk-Song gibt es eine neue wichtige Entscheidung: Der Bundesgerichtshof hat das Sampling durch Moses Pelham für zulässig erklärt. Konkret geht es um eine rund zweisekündige Rhythmus-Sequenz aus „Metall auf Metall“, die Pelham 1997 leicht verändert in einem Titel für Sabrina Setlur verwendet hatte.
BGH folgt der neuen Linie beim Sampling
Der Fall zieht sich bereits seit 27 Jahren durch die Instanzen und war schon beim Bundesgerichtshof, beim Bundesverfassungsgericht und beim Europäischen Gerichtshof. Ausschlaggebend für das neue Urteil ist die EuGH-Entscheidung vom April: Demnach kann Sampling erlaubt sein, wenn die Übernahme als Pastiche gilt, also als erkennbare künstlerische Auseinandersetzung mit einem bestehenden Werk.
Genau daran knüpft der BGH nun an. Nach Ansicht des Gerichts war die Übernahme hier erkennbar für Menschen, die das Original kennen. Außerdem wurde die elektronische Vorlage in ein anderes Genre übertragen, nämlich in Hip-Hop. Für den BGH ist das ein Hinweis auf einen kreativen und künstlerischen Dialog zwischen altem und neuem Werk.
Warum das Urteil wichtig ist
Die Entscheidung reicht weit über den konkreten Fall hinaus. Für Produzentinnen und Produzenten dürfte es künftig in vielen Fällen einfacher werden, Sampling rechtlich zu begründen. Besonders relevant ist dabei, dass es laut Gericht nicht darauf ankommt, ob die Urheber des neuen Stücks diese künstlerische Bezugnahme ursprünglich ausdrücklich beabsichtigt hatten.
- Ausgangspunkt: Kraftwerks Song „Metall auf Metall“
- Verwendung: 1997 in einem von Moses Pelham produzierten Hip-Hop-Stück
- Neues Urteil: Sampling war zulässig
Ganz abgeschlossen ist der Rechtsstreit aber noch nicht. Nach Angaben des Bundesverfassungsgerichts ist weiterhin eine Verfassungsbeschwerde anhängig, die den Zeitraum von 2002 bis 2021 betrifft. Eine Entscheidung dazu soll noch in diesem Jahr fallen.
Quelle: Tagesschau






